Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur DKU-Förderung in Schleswig-Holstein. Die Informationen beruhen auf der aktuellen Förderrichtlinie und unserer Erfahrung aus über 70 begleiteten Projekten.
Antrag & Ablauf
Wie registriere ich mich im Serviceportal?
Für die Registrierung benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat Ihres Unternehmens. Die Zustellung dauert in der Regel 10–14 Tage, daher am besten frühzeitig beantragen.
Wer prüft meinen Antrag?
Die Prüfung und Bewilligung erfolgen durch die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) im Auftrag des Landes.
Wie wird über die Förderung entschieden?
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Es gilt das sogenannte Windhundprinzip – wer früh einreicht, hat bessere Chancen, solange Budget vorhanden ist.
Was passiert, wenn mein Antrag unvollständig ist?
Sie erhalten eine Rückmeldung der WTSH mit der Bitte um Nachreichung.
Eine Nachreichung verzögert die Bearbeitung, führt aber nicht automatisch zur Ablehnung.
Wie lange dauert die Bewilligung?
In der Regel 6 bis 10 Wochen – abhängig vom Antragsvolumen und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Wann darf ich mit dem Projekt beginnen?
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids.
Wer vorher Aufträge erteilt oder bestellt, riskiert den Verlust der Förderung.
Förderfähigkeit
Was gilt als Digitalisierungsvorhaben?
Alle Projekte, die Abläufe digitalisieren, IT-Sicherheit verbessern oder neue digitale Prozesse einführen – z. B. Einführung einer Software, Cloud-Lösung oder eines Dokumentenmanagementsystems.
Wer kann gefördert werden?
Kleine Unternehmen (< 50 Beschäftigte, < 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Sind Beratungsleistungen förderfähig?
Nur, wenn sie direkt mit der Umsetzung des Projekts zusammenhängen – z. B. Installation, Anpassung, Schulung.
Reine Strategieberatungen oder allgemeine Workshops sind nicht förderfähig.
Kann ich auch Dienstleister außerhalb Schleswig-Holsteins beauftragen?
Ja, solange das Projekt in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
Sind Leasing- oder Mietmodelle förderfähig?
Nein. Förderfähig sind nur Kauf- oder Lizenzmodelle, keine laufenden Leasingkosten.
Finanzielles
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten – abhängig von Projektart und Unternehmensgröße.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Nach Abschluss des Projekts reichen Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise über das Serviceportal ein.
Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung auf Ihr Firmenkonto.
Wann bekomme ich den Zuschuss ausgezahlt?
Nach Projektende und erfolgreicher Einreichung des Verwendungsnachweises.
Wie läuft die Abrechnung ab?
Alle Rechnungen, Zahlungsnachweise und Belege werden über das Serviceportal hochgeladen.
Muss ich die Förderung versteuern?
Ja, die Förderung gilt als betrieblich zu erfassender Zuschuss und ist steuerpflichtig.
Eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert.
Nach der Bewilligung
Was ist ein Verwendungsnachweis?
Der Verwendungsnachweis dokumentiert, dass die Fördermittel korrekt eingesetzt wurden.
Er besteht aus Rechnungen, Zahlungsbelegen und einer kurzen Projektbeschreibung.
Wie lange habe ich Zeit, das Projekt umzusetzen?
In der Regel 12 Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheids.
Eine Verlängerung ist nur in begründeten Fällen möglich.
Kann ich das Projekt nach Bewilligung ändern?
Nur nach vorheriger Zustimmung der WTSH.
Größere Änderungen (z. B. anderer Anbieter oder geänderte Inhalte) müssen genehmigt werden.
Was passiert, wenn das Projekt teurer wird als geplant?
Mehrkosten trägt das Unternehmen selbst. Eine Erhöhung der Förderung ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich das Projekt nicht umsetze?
Dann verfällt die Bewilligung. Bereits ausgezahlte Beträge müssen ggf. zurückgezahlt werden.
Allgemeines
Kann ich mehrere Projekte einreichen?
Nein. Laut Richtlinie ist nur ein Antrag pro Unternehmen zulässig.
Wie lange läuft das Programm?
Bis Ende 2027 – oder solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
In der Regel nein, wenn dieselben Ausgaben schon anders gefördert werden.
Eine Kombination ist nur mit klar abgegrenzten Maßnahmen möglich.
Warum sollte ich den Antrag selbst stellen?
Weil der Prozess digital und klar strukturiert ist. Mit dem Videokurs geht es sicher und ohne externe Beratung.
So sparen Sie Kosten und behalten die volle Kontrolle.
Der Videokurs
Kann ich den Antrag mit dem Kurs selbst stellen?
Ja. Der Videokurs zeigt den gesamten Ablauf – von der ELSTER-Registrierung bis zum fertigen Antrag.
Echte Bildschirmaufnahmen, Schritt-für-Schritt-Anleitung, Checklisten und häufige Fehler.
Was kostet der Videokurs?
499 € netto.
Verglichen mit externer Beratung (meist 1 000–2 500 €) ist das die kostengünstige und sichere Alternative.
Kurzfazit
Die DKU-Förderung ist eine echte Chance für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein. Mit der richtigen Anleitung gelingt die Antragstellung schnell, korrekt und ohne teure Beratung.
